Transparenzportal

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Auskunftspflicht

Hamburger Flagge
© Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln


In Hamburg gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt Hamburgisches Transparenz-Gesetz.
Das steht in dem Gesetz:
Die Behörden von Hamburg müssen Infos im Transparenz-Portal speichern.

Sie wollen etwas von einer Behörde wissen?


Unterschreiben eines Antrags
© Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Dann können Sie einen Antrag stellen.

Sie können:

  • Einen Brief schreiben.
  • Eine E-Mail schreiben.
  • Den Antrag am Telefon stellen.

Den Antrag mündlich stellen.
Das heißt:
Sie gehen zu der Behörde.
 

Ein Bücherstapel. Das oberste Buch trägt den Titel "Info"
© Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Sie müssen im Antrag sagen:
Das will ich wissen.
Die Behörde sagt Ihnen dann:
Das kann ich Ihnen sagen.
Sie bekommen dann alle Infos von der Behörde
Oder die Behörde sagt Ihnen:
Diese andere Behörde kann Ihnen das sagen.

Frau mit Fragezeichen
© Inga Kramer

Sie haben Fragen über das Transparenz-Portal?
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Fachlichen Leitstelle Transparenz-Portal helfen Ihnen.

Telefon und E-Mail-Nachricht
© Inga Kramer


Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Transparenz-Portal helfen Ihnen.

Sie können anrufen.

Die Telefon-Nummer ist: 040 428 31 3130

Sie können dann anrufen:
Montag bis Freitag von 10 bis 15 Uhr

Sie können auch eine E-Mail schreiben.

Die E-Mail-Adresse ist: transparenzportal@bkm.hamburg.de 

Info:
Ein Computer hat diesen Text in Leichte Sprache übertragen.
Der Text ist nicht durch Menschen mit Behinderungen geprüft worden.

Sie können hier dazu mehr lesen.